28. Juni 2024
Überarbeitete Förderrichtlinie "Brandenburger Innovationsfachkräfte"
Das Land Brandenburg unterstützt schon seit vielen Jahren kleine und mittlere Unternehmen in ihren Bemühungen um Fachkräftenachwuchs durch Gewährung von Zuschüssen zum Gehalt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Gerade geht die überarbeite Förderrichtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ mit deutlich verbesserten Konditionen an den Start.
Stellen Unternehmen Werkstudierende zur Bearbeitung einer betrieblichen Innovationsaufgabe ein, können sie Zuschüsse zum Gehalt für die Dauer von maximal zwölf Monaten und in Höhe von bis zu 645 Euro pro Monat erhalten. Wer Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen oder einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe einstellt, kann sogar Zuschüsse für bis zu 18 Monate, für Beschäftigungen in nachhaltigen Bereichen sogar bis 24 Monate mit einer Höhe von bis zu 1.650 Euro monatlich erhalten. Weitere Informationen zur Förderung sowie die Antragsunterlagen finden Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter www.ilb.de/bif2022. Eine Antragstellung ist ab 1. Juli 2024 möglich.
Quelle: MWAE
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