01. Juni 2023
Förderaufruf für Lastenfahrräder und Fahrradanhänger
Antragstellung bis 03.07.2023 möglich
Das Land Brandenburg fördert auch in 2023 mit einer "Lastenradprämie" die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor. Zusätzlich fördert das Land Brandenburg in diesem Jahr die Anschaffung von Fahrradanhängern mit und ohne E-Motor.
Die Anträge müssen bis einschließlich 03.07.2023 postalisch im Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) eingereicht werden, um für eine Förderung in 2023 berücksichtigt werden zu können.
Ziel der Förderung ist eine Erhöhung des Radverkehrsanteils im Land Brandenburg, um Lärm- und Abgasbelastungen zu reduzieren und so einen spürbaren Beitrag zur Umweltverbesserung und für eine nachhaltige Stärkung des Radverkehrs in Brandenburg zu ermöglichen.
Die Möglichkeit der Förderung von Lastenfahrrädern richtet sich an Gemeinden, Verbände, Vereine sowie Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige in Brandenburg, jedoch nicht an Privatpersonen.
Der Fördersatz im Jahr 2023 beträgt grundsätzlich bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2.500 € pro Lastenfahrrad, 4.000 € pro E-Lastenfahrrad, 1.000 € pro Lastenfahrradanhänger bzw. 2.500 € pro E-Lastenfahrradanhänger. Die beantragte Zuwendung muss dabei mindestens 500 € betragen. Wird der Fördergegenstand der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, kann sich der Fördersatz auf bis zu 80 % erhöhen.
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des LBV.
Ansprechpartner
Sabine Münster
Landwirtschaft / Direktvermarktung
T. 03535 46-1296
E-Mail an Sabine Münster
Bianca Tilch
Unternehmensbetreuung
T. 03535 46-1297
E-Mail an Bianca Tilch