17. April 2023
Fördermittel für Brandenburger Unternehmen
Härtefallhilfe kann jetzt beantragt werden
Das Ziel des Programms ist die Existenzsicherung und Abwendung besonderer Härten aufgrund der krisenbedingten Energiepreissteigerungen an KMU der gewerblichen Wirtschaft.
Anträge können gestellt werden von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU):
- mit Hauptsitz im Land Brandenburg
- mit wirtschaftlicher Tätigkeit im Haupterwerb
- mit mindestens verdreifachten Energiepreisen
- mit einer Energieintensität von mindestens 6% (Verhältnis von Energiekosten zu Umsatz) im Jahr 2021
Gefördert werden Preiserhöhungen für leitungsgebundene (Strom, Gas und Fernwärme) sowie nicht-leitungsgebundene (Heizöl, Pellets u.a.) Energieträger. Dabei müssen sich die Energiepreise gegenüber dem Referenzjahr (i.d.R. 2021) mindestens verdreifacht haben.
Leitungsgebundene Energieträger werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe des Monatsabschlags für November 2022 gefördert. Nicht-leitungsgebundene Energieträger werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe von 1/6 der Energiekosten für 2022 gefördert. Die Bagatellgrenze je Energieträger beträgt 2.000 EUR. Der Höchstbetrag der Härtefallhilfe beträgt insgesamt für alle Energieträger 200.000 EUR.
Anträge können ab dem 11. April 2023 über das ILB Kundenportal eingereicht werden. Antragsschluss ist der 10. November 2023.
Bitte beachten Sie, dass im Vorfeld zur Antragstellung eine Beratung bei der zuständigen Wirtschaftskammer (IHK / HWK) erforderlich ist und bei der Antragstellung nachgewiesen werden muss. Der Ansprechpartner der IHK für Elbe Elster ist Uwe Röder (0355-3653302, uwe.roeder@cottbus.ihk.de). Der Ansprechpartner der HWK ist Herr Axel Bernhardt (0355-7835157, bernhardt@hwk-cottbus.de).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der ILB.
Ansprechpartner
Sabine Münster
Landwirtschaft / Direktvermarktung
T. 03535 46-1296
E-Mail an Sabine Münster
Bianca Tilch
Unternehmensbetreuung
T. 03535 46-1297
E-Mail an Bianca Tilch